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Neue Fristen für Kleinlaster-Führerschein

Erst Ende 2016 wurden die Richtlinien für die C1 und C1E-Führerscheine für Kleinlaster mit mehr als 3,5 t geändert. Nun gibt es nach nur wenigen Wochen neue Regelungen.

Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die vor dem 28. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis zum 50. Lebensjahr. Führerscheine, die nach dem 28. Dezember 2016 erworben wurden, sind auf fünf Jahre befristet. (Bildquelle: B. Lütke Hockenbeck)

Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die vor dem 28. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten auch weiterhin bis zum 50. Lebensjahr. Führerscheine, die nach dem 28. Dezember 2016 erworben wurden, sind auf fünf Jahre befristet und werden erst nach einer Gesundheitsprüfung verlängert.

Damit sind die erst Ende 2016 geänderten Richtlinien für die C1 und  C1E-Führerscheine für Kleinlaster mit mehr als 3,5t bereits nach wenigen Wochen wieder geändert worden. Die starke Rückwirkung wurde abgeschafft.

Ursprünglich sollten alle Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die seit dem 19. Januar 2013 erworben wurden, auf fünf Jahre befristet werden. Das gilt nun erst für Führerscheine, die nach dem 28. Dezember 2016 erworben wurden.

Diese Meldung erreichte uns leider erst kurz nach Redaktionsschluss der Ausgabe 2. Darin berichten wir im Beitrag „Befristeter Führerschein für Klein-Lkw“ auf Seite 58 über die neuen Regelungen und nennen darin auch noch die alte Frist. Friedrich Ellerbrock

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