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Mindestlohn: Handel in der Pflicht

Um die negativen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die deutsche Erzeugung von Obst und Gemüse aufzufangen, sieht der Bundesausschuss Obst und Gemüse beim Deutsche Bauernverband den Lebensmitteleinzelhandel in der Pflicht.

Damit es trotz Mindestlohn auch weiterhin Obst und Gemüse aus heimischem Anbau gibt, muss der Lebensmitelhandel den Erzeugern mehr zahlen. (Bildquelle: b. Lütke Hockenbeck)

Um die negativen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die deutsche Erzeugung von Obst und Gemüse aufzufangen, sieht der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) beim Deutsche Bauernverband (DBV) den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) in der Pflicht.

Im Klartext: Aldi, Lidl, Edeka & Co müssen den Erzeugern mehr für heimische Erdbeeren, Gurken oder Salate zahlen. Der LEH wird aufgefordert, dem Bekenntnis zu Regionalität Taten folgen zu lassen. Ohne eine entsprechende Anpassung der Erzeugerpreise könnte heimisches Obst und Gemüse nur noch eingeschränkt angeboten werden, warnte der Verband. Mit seinen Bedenken steht der Bauernverband nicht allein.

Auch der Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie (BOGK) befürchtet einen starken Rückgang bei den Sonderkulturen und Einbußen bei den verarbeitenden Betrieben beziehungsweise eine Verlagerung der Produktion ins Ausland, wenn der Lebensmitteleinzelhandel nicht die höheren Kosten der Erzeuger berücksichtigt. Vertreter der Erzeuger und Verarbeiter sind dahingehend allerdings skeptisch. Die Erfahrungen in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass höhere Kosten lediglich die Erlöse der Produzenten schmälerten. Preisanpassungen des Handels habe es dagegen nicht gegeben.

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