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Etikette für Rindfleisch

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes vorgelegt. Mit der Neuregelung soll das System der fakultativen Etikettierung von Rindfleisch abgeschafft werden.

Das Gesetz zur Rindfleischetikettierung wird geändert und damit an einer Änderung im EU-Recht angepasst. (Bildquelle: M. Weidemann)

Freiwillige Angaben zum Rindfleisch, etwa zur Haltungsform sollen zwar weiterhin möglich bleiben; sollen aber nicht mehr im Vorhinein genehmigt werden müssen. Dennoch müssen sie objektiv und durch die zuständigen Behörden überprüfbar sein. Das soll zukünftig ausschließlich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sein. Damit entfällt die Pflicht zu einer unabhängigen Kontrolle durch eine von der BLE anerkannte Kontrollstelle. AgE

Einen Beitrag zum Thema Herkunftskennzeichnung von Fleisch finden Sie in HOFdirekt Ausgabe 2/2015 auf Seite 32 oder im Archiv.

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