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Frage und Antwort

Fit und Leicht-Käse?

Wir stellen einen Käse aus teilentrahmter Milch mit einem Fettgehalt von 1,6 % her. Diesen haben wir „Fit und Leicht-Käse“ mit maximal 30 % Fett genannt. Welche Auswirkungen hat dies auf die Kennzeichnung des Käses? Müssen wir die Nährwerte angeben? Fällt die Bezeichnung „Fit und Leicht“ unter die Health-Claims-Verordnung? Kämen wir mit einer Bezeichnung „Aktiv und gesund – Käse aus teilentrahmter Milch“ nicht mit den Health Claims in Konflikt?

(Bildquelle: M. Leichhauer)

Der Käsename „Fit und Leicht“ ist in Sachen Kennzeichnung doppelt problematisch. Im Fall von „Fit“ stellt sich die Frage, ob es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe handelt. Das kann im Zweifel nur ein Gericht klären oder ein in diesen Fragen erfahrener Rechtsanwalt. Wäre es eine gesundheitsbezogene Angabe, dann müsste die „Wirkung“ belegt werden. Für eine kleine Käserei ist dies jedoch ein enormer Aufwand. Daher rät z. B. der Verband für handwerkliche Milchverarbeitung (VHM) den Betrieben, auf solche Angaben besser zu verzichten. Das gilt auch...

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